Beirat nach § 18 KiTaG
Der Beirat nach § 18 KiTaG hat ein Mitwirkungsrecht. Entscheidungen sind dem Träger vorbehalten.
Mitwirkungsrecht des KiTa-Beirats bspw. über Stellungnahmen
Der KiTa-Beirat hat das Recht, Stellungnahmen zu Themen des KiTa-Betriebes zu verfassen und diese an den Hauptamtlichen Vorstand schriftlich weiterzuleiten.
Der Hauptamtliche Vorstand erhält dadurch die Möglichkeit, diese Stellungnahmen vor seinen Entscheidungen einzubeziehen.
Der Hauptamtliche Vorstand erhält dadurch die Möglichkeit, diese Stellungnahmen vor seinen Entscheidungen einzubeziehen.
Vorsitzende des Beirats
Vorsitzende: Yvonne Alattar
Stellv. Vorsitzende: Stefanie Gerckens
Gewählte Beirats-Mitglieder (Eltern)
Beiratsmitglied: Anna Sprenger
Beiratsmitglied: Alexandra Lempfert
Gewählte Beirats-Mitglieder (Mitarbeiter)
Beiratsmitglied: Tanja Suhr
Beiratsmitglied: Veit-Yvon Severin