Hauptmenü
Mitarbeiter
| Kindertagesstätten | Betreuungsklassen | Projekte |
Unsere Hausordnung
Ursprünglich beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 17.06.1997. Die letzte Änderung unserer Hausordnung wurde am 09.09.2011 vorgenommen.
- In den Einrichtungen und auf deren Außengeländen ist es verboten zu rauchen, Alkohol zu trinken und Drogen zu konsumieren.
- Krankheiten und Lausbefall sind unverzüglich der Einrichtung zu melden. Sofern es sich um eine der Gesundheitsbehörde zu meldenden Krankheit handelt, ist für das Kind vor erneutem Besuch der Kindertagesstätte unaufgefordert eine ärztliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung einzureichen, deren Kosten die Eltern übernehmen müssen.
- Personensorgeberechtigte haben das Merkblatt zum § 34 IfSG zu beachten (Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz), das mit dem Aufnahmevertrag ausgehändigt wurde.
- Fiebrige Kinder sind geschwächt und dürfen die Einrichtung erst fieberfrei wieder besuchen.
- Kinder dürfen keine gefährlichen Gegenstände (Messer, Feuerzeuge, Rasierklingen etc.) mit in die Einrichtung bringen.
- Der Verein und seine Mitarbeiter haften nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von elektronischen Geräten (Handys, Videokameras, Laptops, Kombi-Geräte, mp3-Player etc.), Bekleidung, Spielsachen oder sonstige Wertgegenstände, die von Kindern mit in unsere Einrichtungen gebracht werden.
- Die Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege der Einrichtungen dürfen nicht zugeparkt werden. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
- Die Betreuungszeiten der Kinder sind einzuhalten. Überziehung der Betreuungszeiten, sowie der Öffnungszeiten werden nach aktuellstem Stundensatz berechnet. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Zusatzleistungen stets um Ausnahmen handelt. Grundsätzlich ist eine regelmäßige Buchung von Betreuungszeiten und Verpflegung zu vereinbaren.
- Der freie Zutritt zu Küchen und Personalräumen ist ausschließlich den Mitarbeitern des Vereins vorbehalten.
- Eingangstüren und Außengeländetüren sind stets wieder zu verschließen bzw. zu verriegeln.
- Absperrungen dürfen nicht übertreten werden.
- Die Kinder müssen beim Bringen in ihre bzw. beim Abholen aus ihrer Einrichtung bei den pädagogischen Fachkräften an- bzw. abgemeldet werden.
- Bei Festen und Veranstaltungen obliegt den Erziehungsberechtigten bzw. den erwachsenen Begleitpersonen des Kindes die alleinige Aufsichtspflicht.
- Vorhandene und zugewiesene Fahrradständer/Stellplätze für Roller, Karren u.ä. sind zu benutzen.
- Beschwerden sind zunächst der Gruppenleitung des Kindes zu melden. Führt dies nicht zur Klärung, sind die Beschwerden an die Einrichtungsleitung zu richten.
- Wasser, Strom und Heizung sind zweckgebunden und sparsam zu nutzen. Räume und Materialien sind sorgsam und pfleglich zu behandeln.
- An Einrichtungen angrenzende Schulhöfe sind nicht außervertraglich zu nutzen. Diese sind erst nach Schulschluss für die Öffentlichkeit freigegeben. Fahrräder müssen auf den Schulhöfen geschoben werden.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen und Vermietungen sind Hunde in unseren Einrichtungen nicht erlaubt.
- Die speziellen Bauspielplatzregeln während der Öffnungszeiten und der Vermietung sind beim Fachpersonal vor Ort erhältlich und müssen eingehalten werden.
Die Missachtung dieser Hausordnung kann zum Hausverbot und zur Kündigung führen.
