| Kindertagesstätten | Betreuungsklassen | Projekte |
Unsere integrierte heilpädagogische Förderung von Kindern 
Viele unserer Kinder haben besonderen Förderbedarf, insbesondere im sozial-emotionalen Entwicklungs-
bereich.
Mit einer Entwicklungsverzögerung gehen Lern- und Reifebeeinträchtigungen einher, die Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung haben.
Damit die Integrations-Maßnahmen teamintern nachvollziehbar und bindungsmäßig verlässlich für die Kinder durchgeführt werden können, ist unser heilpädagogisches Personal den Gruppen zugeordnet. Die individuelle Förderung wie auch die Kleingruppen- und Gruppenarbeit kann so bzgl. der Systeme Gruppe und Team bestmöglich aufeinander abgestimmt werden und die Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten keinen Sonderstatus, sondern haben - wie alle anderen auch - Teil am Ganzen.
Einzelintergrationsmaßnahmen müssen vom Amtsarzt für 3- bis 6-jährige Kinder mit besonderem Förderbedarf nach dem SGB XII oder § 35a KJHG bewilligt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Kinder auf ein vertrauensvolles Bindungs- und Beziehungsgefüge stützen können. Dadurch schaffen wir die Voraussetzung, dass sie sich auf dieser Basis aktiv mit ihrer Umwelt auseinandersetzen können.
![]() |
|

